I. Allgemeines |
01. | Bestandteil dieser Sportordnung ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt, die Sportordnung, die Skatordnung und die Turnierordnung des Deutschen Skatverband e.V., sowie die Ligaspielordnung und die Finanzordnung der VG-OB.. |
02. | Für alle Veranstaltungen der Verbandsgruppe Oberhausen gilt: |
Die Spielleitung hat der Vorstand, Vorbereitung und Durchführung obliegt dem Verbandsgruppen Spielwart, oder dessen Vertreter.
Eine Ausrichtung kann auch den angeschlossenen
Spielgemeinschaften bzw. Mitgliedern übertragen werden, die dann für Spielleitung, Vorbereitung und Durchführung mitverantwortlich sind. |
03. | Namensdefinition: |
a.) | Mitglieder | Vereine / Clubs die der Verbandsgruppe angehören. |
b.) |
Teilnehmer | Personen die einem Mitglied angehören. |
c.) | Mitspieler |
Die Teilnehmer je Liste, die an einem Tisch spielen. |
04. | Altersgrenzen: |
a.) | Senior/-in | ab 60 Jahre |
b.) | Junior/-in | bis 21 Jahre |
c.) | Jugendliche | bis 18 Jahre |
d.) | Schüler | bis 14 Jahre |
Für alle Altersgrenzen gilt der 01.01. des laufenden Jahres als Stichtag. |