I. Allgemeines

 01. 

Bestandteil dieser Sportordnung ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt, die Sportordnung, die Skatordnung und die Turnierordnung des Deutschen Skatverband e.V., sowie die Ligaspielordnung und die Finanzordnung der VG-OB..

02.

Für alle Veranstaltungen der Verbandsgruppe Oberhausen gilt:

Die Spielleitung hat der Vorstand, Vorbereitung und Durchführung obliegt dem Verbandsgruppen Spielwart, oder dessen Vertreter.

Eine Ausrichtung kann auch den angeschlossenen Spielgemeinschaften bzw. Mitgliedern übertragen werden, die dann für Spielleitung, Vorbereitung und Durchführung mitverantwortlich sind.

03. 

Namensdefinition:

a.)

Mitglieder

Vereine / Clubs die der Verbandsgruppe angehören.

b.)

Teilnehmer

Personen die einem Mitglied angehören.

c.)

Mitspieler

Die Teilnehmer je Liste, die an einem Tisch spielen.

04.

Altersgrenzen:

a.)

Senior/-in

ab 60 Jahre

b.)

Junior/-in 

bis 21 Jahre

c.)

Jugendliche

bis 18 Jahre

d.)

Schüler

bis 14 Jahre

Für alle Altersgrenzen gilt
der 01.01. des laufenden Jahres
als Stichtag.

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