VII. Verbandsgruppen Liga
(VG-OB-VBL)

01.)

In der Verbandsgruppen Liga
werden die Aufsteiger in die Landesliga des Landesverbandes 4
und der Verbandsgruppen Ligameister ermittelt.

Die Verbandsgruppen Liga besteht in der Regel
aus 16 Mannschaften.

Sollten in einem Spieljahr mehr oder weniger Mannschaften gemeldet haben, so hat der Verbandsgruppen Ligaobmann einen geeigneten Plan zu erstellen - eventuell einen Unterbau (Kreisliga) einzurichten.

Die Mitglieder zahlen je Mannschaft und Jahr ein Startgeld.
Die Höhe wird vom Vorstand der Verbandsgruppe festgelegt
und allen Mitgliedern mitgeteilt.

Teilnahmeberechtigt sind alle
termingerecht gemeldeten Mannschaften
von Mitgliedern der Verbandsgruppe Oberhausen.
Meldeschluss ist immer der 15.01. des laufenden Jahres.

02.)

Die Leitung der Verbandsgruppen Liga
obliegt dem Verbandsgruppen Ligaobmann.
Er erstellt aufgrund des vorliegenden Zahlensystems den Spielplan
und versorgt die teilnehmenden Mitglieder rechtzeitig,
spätestens 4 Wochen vor Beginn der Spielzeit,
mit den notwendigen Unterlagen.

Spielbeginn je Spieltag ist um 15 Uhr
Ausnahme:
Alle Mannschaften eines Spieltages einigen sich auf eine andere Uhrzeit.

03.)

An den ersten vier Spieltagen
ist jeweils eine Mannschaft Gastgeber
und empfängt drei andere Mannschaften.

Der Gastgeber muss die Mannschaften
bis 14 Tage vor dem jeweiligen Spieltag schriftlich
 - unter Angabe des Spiellokals (mit Telefonnummer) -
einladen.
Der Einladung ist eine Wegbeschreibung beizufügen.

Wenn Gastmannschaften keine Einladung erhalten haben sollten, sind sie verpflichtet, sich bei >ihrem Gastgeber< zu erkundigen.

Eine Nichteinladung ist keine Entschuldigung für den Nichtantritt!
Es wird eine Strafe gemäss Katalog fällig.

Zum 5. Spieltag wird gesondert eingeladen.

04.)

Der Gastgeber
hat einen geeigneten Raum und das Spielmaterial
zur Verfügung zu stellen.
Hierfür verbleibt ihm das Verlustspielgeld.
Jede Serie ist mit einem neuen Kartenspiel zu beginnen.
Die Spielleitung obliegt dem Gastgeber.

Die Gastgeber bzw. Ausrichter benennen die Spielleitung,
die Schiedsrichter und das Schiedsgericht.
Können Streitfälle nicht geklärt werden,
sind diese dem Ligaobmann schriftlich mitzuteilen, der für Klärung sorgen wird.

Ergebnis- und Spiellisten müssen noch am Spieltag,
unterschrieben,
dem Ligaobmann zugesandt werden.

Dieser erstellt anhand der Unterlagen eine Tabelle
und sorgt für eine schnelle Weiterleitung
an alle Mannschaften und an die Gremien der Verbandsgruppe.

Noch nicht in der Sportordnung verabschiedet.
Für den schnelleren Service im Internet
werden die Ausrichter gebeten,
die Ergebnisse per Email vorab an den Internet Beauftragten
der Verbandsgruppe zu schicken.
internet@vg42.de

05.)

Ein Teilnehmer kann in der Verbandsgruppen Liga
innerhalb eines Jahres
nur für ein Mitglied starten.

06.)

Vor Spielbeginn sind vom jeweiligen Mannschaftsführer
die Startkarten und Spielerpässe vorzulegen.
Die Teilnehmer sind in den Spielbericht so einzutragen,
wie diese in der 1. Serie (1. Spieltag) gestartet sind.
Die Spielerpässe sind zu kontrollieren und zu kennzeichnen.
Die Pässe der Gastgeber sind von einem
Mannschaftsführer der Gastmannschaften zu kennzeichnen.

Wenn ein Spielerpass vergessen oder nicht ordnungsgemäß
(fehlende Beitragsmarken, anderes Mitglied etc.)
vorgelegt wurde, muss der Gastgeber das vermerken
und es wird ein Ordnungsgeld fällig.

Am Spieltag nicht vorgelegte und alle nicht ordnungsgemässen Spielerpässe sind spätestens bis zum nachfolgenden Samstag mit rückfrankiertem Umschlag an den Verbandsgruppen Ligaobmann einzusenden.

Wird diese Frist nicht eingehalten, so werden neben einem Ordnungsgeld
die Punkte dieses Teilnehmers nicht gewertet
und der Verbandsgruppen Ligaobmann erstellt eine neue Tabelle.

07.)

Jede Mannschaft besteht aus vier Teilnehmern plus einem Ergänzungsteilnehmer.
In jeder Serie kann einmal ausgewechselt werden.
Der fünfte Teilnehmer (Ergänzungsteilnehmer) kann während
der 1. Serie jederzeit eingewechselt werden.
Zur 2. Serie kann zu Beginn der Ergänzungsteilnehmer bereits
für einen anderen Teilnehmer antreten, wobei der dann nicht
angetretene Teilnehmer für diese Serie als Ergänzungsteilnehmer
angesehen wird
und in der laufenden Serie jederzeit eingewechselt werden kann.
Die Teilnehmer, die zur 1. Serie die Startplätze 1 - 4 einnehmen, müssen an diesem Spieltag immer auf diesen Plätzen starten,
ausser wenn sie als Ergänzungsteilnehmer antreten.

Wurden Teilnehmer bereits mindestens zweimal in oberen Ligen
- im laufenden Spieljahr -
eingesetzt, verlieren diese die Startberechtigung für die Verbandsgruppen Liga.

Treten Mannschaften mit nicht Spielberechtigten an,
so verlieren sie Ihre Startberechtigung.
Wird dies im nachhinein festgestellt,
so verlieren sie Ihre erzielten Wertungs- und Spielpunkte.
Gleichzeitig wird eine Strafe fällig.

08.)

Die Teilnehmer müssen sich gemäß Tisch- und Platzordnung setzen.
Sollte jemand durch eigenes Verschulden auf einem falschen Platz spielen, werden dessen erzielte Pluspunkte nicht gewertet.
Die Zuordnung zur Startnummer erfolgt mit der 1. Serie.
Wird eine falsche Platzwahl während einer Serie festgestellt, so muss zu Beginn der nächsten Serie die Sitzordnung korrigiert werden.
Ein positiver Zwischenstand wird gelöscht,
ein negativer Zwischenstand wird übertragen.

Bei den korrekt sitzenden Teilnehmern bleiben die Ergebnisse einschliesslich
der Bonuspunkte für verlorene Spiele erhalten.

09.)

In der Verbandsgruppen Liga spielt an jedem Spieltag
jede Mannschaft 2 Serien gegen je drei andere Mannschaften
(Ausnahme: Teilnehmerstärke erlaubt eine Dreiergruppe).

Es werden an Vierer - Tischen Serien à 48 Spiele ausgetragen.
Es werden an Dreier - Tischen Serien á 36 Spiele ausgetragen.

Gewertet wird je Serie mit 3, 2, 1, 0 Wertungspunkten
(Ausnahme: planmässige Dreiergruppe, dann 2, 1, 0 Wertungspunkte)
zwischen den Mannschaften die gegeneinander spielen.
Treten Mannschaften nicht an, so erhalten sie keine Punkte.

In jeder Gruppe erhält jede angetretene Mannschaft
von jeder nicht erschienenen einen Wertungspunkt je Serie.
Sind mindestens zwei Mannschaften erschienen,
so spielen diese die verbleibenden Wertungspunkte aus.

10.)

Nicht angetretene Mannschaften haben ein Strafgeld zu entrichten.

Im Wiederholungsfall erfolgt der Ausschluss aus der Verbandsgruppen Liga
und es ist eine weiteres Strafgeld zu entrichten.
Bei geringfügigen Verspätungen (ca. 15 Minuten) kann mit Einverständnis
aller Mannschaften mit dem Spielbeginn gewartet werden.
Nach Spielbeginn eintreffende Mannschaften bzw. Teilnehmer
können während einer Serie, zu Beginn einer neuen Spielrunde, einsteigen.

Eine Mannschaft gilt als anwesend,
wenn mindestens 3 Teilnehmer am Spielort erschienen sind.

11.)

Sollte durch das alleinige Verschulden des Gastgebers ein Spieltag ausfallen,
so hat dieser für die entstandenen Kosten
innerhalb einer dreiwöchigen Frist aufzukommen.
Sollte diese Frist nicht eingehalten werden,
wird die betreffende Mannschaft vom weiteren Spielbetrieb ausgeschlossen.

Die zwei oder drei anderen Mannschaften holen den ausgefallenen Spieltag nach, wobei der Spielort / -termin vom Ligaobmann festgelegt werden.

Kann ein Spieltag
durch das Verschulden oder Mitverschulden Dritter
nicht durchgeführt werden,
so entscheidet der Vorstand der Verbandsgruppe über weitere Massnahmen.

12.)

Der Staffelsieger ist
Verbandsligameister
des laufenden Jahres der Verbandsgruppe und erhält einen Wanderpokal.

Das Startgeld
für den oder die Aufsteiger
übernimmt die Kasse der Verbandsgruppe für das nächste Spieljahr.

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